Welche Angaben gehören ins Literaturverzeichnis?

Die erste wissenschafliche Arbeit muss geschrieben werden und eigentlich weiss man gar nicht so genau, was man da machen muss. Egal ob man eine Bachelorarbeit oder Seminararbeit schreiben lässt – bei jeder wissenschaftlichen Arbeit gehört das Literaturverzeichnis dazu. Davon abgesehen wird auch im Bereich der allgemeinen Sachbuch-Veröffentlichungen, die nicht zwingend den Standards der Wissenschaftlichkeit genügen müssen, kaum auf ein Literaturverzeichnis verzichtet. Das Literaturverzeichnis kann eine Unterabteilung des Quellenverzeichnisses sein. Sonstige Unterabteilungen des Quellenverzeichnisses können unter anderen Verzeichnisse bei der Arbeit verwendeter E-Mails, Abbildungen oder Korrespondenzen sein.

Oft stellt das Literaturverzeichnis aber die einzige Form des Quellenverzeichnisses dar. Internet-Quellen werden meist nicht in einem eigenständigen Quellen-Unterverzeichnis aufgeführt, sondern dem Literaturverzeichnis zugeordnet. Die Vorgaben in den verschiedenen Wissenschaftsbereichen sind in dieser Hinsicht uneinheitlich.

Exakte Angaben sind wichtig

Im Literaturverzeichnis werden die durch Quellenangaben im Text kenntlich gemachten Fundstellen der Primär-, Sekundär- und Tertiär-Literatur nach bestimmten Prinzipien geordnet und aufgelistet. Aufgabe des Literaturverzeichnisses ist es, dem Nutzer einen präzisen Überblick über die verwendete Literatur zu bieten. Dabei kommt es aber nicht wie im Literaturreview auf eine kritische Darstellung und Vergleich der jeweiligen Literaturlage an, sondern lediglich um eine präzise, mit den wesentlichen bibliografischen Angaben versehene Auflistung der Titel.

Alphabetische oder thematische Gruppierung

Entweder erfolgt diese Auflistung durch die alphabetische Auflistung aller Titel in einem Block oder aber durch nach Kategorien unterschiedene Auflistungen in mehreren Abschnitten. Solche Kategorien können sein: Fachbücher, Aufsätze und Artikel, Graue Literatur oder gegebenenfalls auch Internet-Quellen.

Bei den bibliografischen Angaben für das Literaturverzeichnis haben sich einige Grundregeln etabliert, die allerdings nur bedingt Allgemeingültigkeit beanspruchen können:

Bei der Auflistung von Titeln eigenständiger Werke gilt die Reihenfolge:
Nachname des Autors, Vorname (oder dessen Abkürzung), Erscheinungsjahr (regelmässig in Klammern gesetzt), Titelangabe (ggf. mit Untertitel), Auflage, Erscheinungsort. Oft folgt hier nach einem Doppelpunkt die Nennung des Verlags.

Bei Sammelbänden wird statt des Autorennamens der Name des Herausgebers oder der herausgebenden Institution genannt und mit dem in Klammern gesetzten Kürzel „Hg.“ oder „Hrsg.“ gekennzeichnet.
Ist der zitierte Titel als Artikel Teil eines Sammelbands, ist folgende Angabe üblich:
Nachname des Autors, Vorname, Erscheinungsjahr (in Klammern gesetzt), Titel, in: Herausgeber (Hg.), Titel des Sammelbands, Auflage, Seitenzahlen des Artikels im Sammelband, Erscheinungsort (ggf. durch Nennung des Verlagsnamens ergänzt).

Bei der Angabe von Artikeln aus Fachzeitschriften, Pressepublikationen u. ä. folgt dem Autorennamen und Titel nach einem „in:“ der Name der Zeitschrift ohne Erscheinungsort, Ausgabe und Erscheinungsjahr sowie die Seitenangabe.

Bei Listung von Internet-Fundstellen sollten neben Autorennamen und Titel Angaben zur jeweiligen Website mit dem Tagesdatum genannt sein.

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